-
Alle Menschen sind vor dem Naturgesetz gleich.
Das Wissen über die Harmoniegesetze der Natur ins Bewußtsein zu rücken und jedem Menschen verfügbar zu machen, ist Verpflichtung aller Kulturprogramme der DEUTSCHEN KULTUR STIFTUNG.
-
Ein funktionsgerechtes, realitätsbezogenes Kulturförderungsprogramm muß jeden Bürger der Welt zu einer Verkörperung der Harmonie machen.
-
Ein zeitgerechtes Kulturförderungsprogramm muß in jedem Bürger die Fähigkeit entfalten, mit sich selbst, mit seinen Mitmenschen, mit den Tieren und Pflanzen und mit der Natur in Harmonie zu leben.
-
Ein zeitkritisches, progressives Kulturförderungsprogramm muß die Gesamtpersönlichkeit eines jeden Bürgers soweit harmonisieren und stärken können, daß er seine natürliche kulturelle Lebenskraft entwickelt und mit sich selbst, mit seinen Mitmenschen und mit der Natur in Harmonie lebt.
-
Ein der Harmonie verpflichtetes Kulturförderungsprogramm muß jeden Bürger der Welt mit Lebensglück und Lebensfreude erfüllen.
-
Ein leistungsorientiertes, objektives Kulturprogramm der natürlichen Entwicklung der Harmonie zwischen Individuum, Gesellschaft und Natur muß nach heutigen Maßstäben wissenschaftlich vertretbar sein.
- Ein menschen- und völkerverbindendes Kulturförderungsprogramm muß bei jedem Bürger der Welt leistungsfähig sein, unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seinen religiösen oder politischen Anschauungen.