DEUTSCHE KULTUR STIFTUNG
gegründet in Heidelberg 1982
VERFASSUNG
ERWERB UND VERLUST
DER MITGLIEDSCHAFT
  1. Die aktive und kooperative Mitgliedschaft wird schriftlich beim Geschäftsführenden Kuratorium beantragt.

  2. Das Geschäftsführende Kuratorium entscheidet über die Aufnahme als aktives und kooperatives Mitglied.

  3. Die aktive und kooperative Mitgliedschaft erlischt durch:

    1. einfache schriftliche Austrittserklärung des aktiven oder kooperativen Mitglieds

    2. Ausschluß

  4. Der Ausschluß kann erfolgen, wenn ein Mitglied:

    1. gegen die verfassungsmäßige Ordnung der DEUTSCHEN KULTUR STIFTUNG verstößt

    2. Intentionen, Motivation und Aktivität der DEUTSCHEN KULTUR STIFTUNG gefährdet

    3. den Interessen der DEUTSCHEN KULTUR STIFTUNG grob fahrlässig zuwiderhandelt

    4. den Weisungen der DEUTSCHEN KULTUR STIFTUNG nach wiederholtem Mahnen zuwiderhandelt

    5. das Ansehen der DEUTSCHEN KULTUR STIFTUNG schädigt.

  5. Jeder Tatbestand berechtigt für sich allein zum Ausschluß.

  6. Die kooperative Mitgliedschaft erlischt gemäß den Absätzen 3 bis 5 oder wenn zeit- bzw. ortsgebundene Programme oder Projekte sich erübrigt haben und deshalb nicht mehr weiter durchgeführt werden.

  7. Ein aktives und kooperatives Mitglied kann jedoch auch ohne Angabe der Gründe von der Mitgliedschaft aus­ge­schlos­sen werden, wenn das Geschäftsführende Kuratorium dies aus Gründen der Diskretion oder der Sicherheit für erforderlich hält (s. hierzu besonders auch §14 Abs. 3 und 4).

  8. Über den Ausschluß entscheidet das Geschäftsführende Kuratorium.

  9. Die kommunikative Mitgliedschaft wird über Internet und durch die Bezahlung der Mitgliedsgebühr beantragt.

  10. Die kommunikative Mitgliedschaft endet ohne Angabe von Gründen mit einfacher schriftlicher Nachricht des kommunikativen Mitglieds oder durch Ausschluß.